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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07   

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https://dejure.org/2007,20413
LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07 (https://dejure.org/2007,20413)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 Ta 217/07 (https://dejure.org/2007,20413)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 Ta 217/07 (https://dejure.org/2007,20413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung zum Bürokaufmann; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen verzögerter Ausbildung; Verpflichtung eines Ausbildenden zur Weiterführung einer ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 63 Abs. 1; ; BBiG § 23

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; LAG Hamm, Beschluss vom 09.11.2005, NZA-RR 2006, 96).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07

    Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; LAG Hamm, Beschluss vom 09.11.2005, NZA-RR 2006, 96).
  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Hinsichtlich der Ausbildungsverpflichtung der Beklagten hat das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Ausbildung nicht höher bewertet werden kann als eine entsprechende Bestandsstreitigkeit, da ansonsten ein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bestünde; diese findet nicht nur auf Arbeits-, sondern auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.1984, AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979 [noch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 7 ArbGG]; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.09.1981 - 1 Ta 130/81; Hessisches LAG, Beschluss vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84).
  • LAG Hamm, 09.11.2005 - 13 TaBV 148/05

    Gegenstandswert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Rauchverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; LAG Hamm, Beschluss vom 09.11.2005, NZA-RR 2006, 96).
  • LAG Hessen, 20.06.1984 - 6 Ta 156/84

    Streitwert: Kündigung - Praktikantenverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Hinsichtlich der Ausbildungsverpflichtung der Beklagten hat das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Ausbildung nicht höher bewertet werden kann als eine entsprechende Bestandsstreitigkeit, da ansonsten ein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bestünde; diese findet nicht nur auf Arbeits-, sondern auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.1984, AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979 [noch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 7 ArbGG]; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.09.1981 - 1 Ta 130/81; Hessisches LAG, Beschluss vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.1981 - 1 Ta 130/81
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Hinsichtlich der Ausbildungsverpflichtung der Beklagten hat das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Ausbildung nicht höher bewertet werden kann als eine entsprechende Bestandsstreitigkeit, da ansonsten ein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bestünde; diese findet nicht nur auf Arbeits-, sondern auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.1984, AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979 [noch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 7 ArbGG]; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.09.1981 - 1 Ta 130/81; Hessisches LAG, Beschluss vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84).
  • LAG Berlin, 26.10.1978 - 7 Sa 33/78
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 217/07
    Zwar kennt das Berufsausbildungsrecht Situationen, in denen der Auszubildende im Falle eines verspäteten Eintritts in das Arbeitsleben Schadensersatz verlangen kann, wie etwa bei der vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach § 23 BBiG, was den Ausgleich entsprechender Vergütungsunterschiede, die der Auszubildende schon früher hätte erzielen können, einschließt (vgl. dazu LAG Berlin, Urteil vom 26.10.1978 - 7 Sa 33/78; Wohlgemuth/Lakies, BBiG, 3. Auflage 2006, § 23 Rnr. 31; Leinemann/Taubert, BBiG, 2002, § 16 Rnr. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 1 Ta 140/08

    Gegenstandswert einer Kündigung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses -

    Auf diese Grundsätze konnte vorliegend zurückgegriffen werden, da die Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 1 nicht nur auf Arbeit -, sondern auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.1984 AP Nr. 7 zu § 12 ArbGG 1979 noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2007 - 1 Ta 217/07; Hessisches LAG, Beschluss vom 20.06.1984 - 6 Ta 156/84).
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